Platzordnung

(1)
Die Tennisplätze stehen grundsätzlich nur den Mitgliedern des Tennisvereins zur Verfügung.
(2)
Gäste haben Spielberechtigung, wenn die Plätze nicht von Vereinsmitgliedern belegt sind.
Durch das Betreten der Anlage erkennen die Gäste die Platzordnung an.
(3)
Gäste, die mit Vereinsmitgliedern spielen, haben je Platz und angefangene Stunde eine Gebühr von 5,00 EURO
unaufgefordert an die Vereinskasse zu entrichten und in das dafür vorgesehene Buch einzutragen.
(4)
Gäste haben die Möglichkeit gegen eine Gebühr von 10,00 EURO je angefangene Stunde einen Platz zu mieten.
(5)
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Wettkämpfe etc.) steht die Platzanlage dem Vorstand zur Verfügung. Diese Termine müssen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Aushang der Platzanlage bekannt gegeben werden.
(6)
Trainerstunden dürfen nur vom Vorstand genehmigte Personen erteilen. Die Termine sind mit dem Vorstand abzustimmen und haben Vorrang vor sonstigen Spielen.
(7)
Die Spielzeit für ein Einzel wird auf 1 Stunde, für ein Doppel auf 1 1/2 Stunden begrenzt.
(8)
Die Platzanlage ist von den Mitgliedern schonend zu behandeln und in Ordnung zu halten.
(9)
Das Bespielen der Anlage ist nur mit für Sandplätze vorgeschriebenen Tennisschuhen gestattet.
(10)
Die Tennisplätze dürfen nur in feuchtem Zustand (Sand muss dunkelrot sein) bespielt werden.
(11)
Nach Spielbeendigung ist der Platz abzuziehen und die Linien sind frei zu kehren.
(12)
Die Platzanlage ist in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
(13)
Der Platzwart informiert die Mitglieder durch Rundschreiben oder Aushang im Clubhaus über angesetzte Arbeitseinsätze.
(14)
Der Aufenthalt auf den Plätzen ist nur den Spielern, Schieds- und Linienrichtern gestattet.
(15)
Bei wiederholtem Verstoß gegen die Platzordnung kann der Vorstand nach vorheriger schriftlicher Abmahnung ein
Bußgeld bis 75,00 EURO festsetzen. Wird das festgesetzte Bußgeld nicht entrichtet oder erfolgen weitere Verstöße
gegen die Platzordnung ist das Ausschlussverfahren nach § 5 der Vereinssatzung durchzuführen.

Diese Platzordnung ist am 28.02.2015
gem. § 10 Abs. 10 Buchst. i) von der Mitgliederversammlung beschlossen worden