Beitragsordnung gem. § 6 der Kontakt
AKTION: Schnupperpreis von nur 50 Euro für die Sommersaison!
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt…
für jugendliche Mitglieder (unter 18. Jahren)
wenn mindestens 1 Familienmitglied aktives Mitglied ist
3,00 EURO
wenn mindestens 1 Familienmitglied passives Mitglied ist
4,50 EURO
wenn der Jugendliche alleine Mitglied ist
5,00 EURO
für aktive Mitglieder (ab 18 Jahren)
für das 1. aktive Mitglied
16,00 EURO
für das Partnermitglied
9,00 EURO
für Schüler, Studenten und Auszubildende, die das
18. Lebensjahr vollendet haben
7,00 EURO
für passive Mitglieder
2,00 EURO
Die Beiträge sind fällig am 01.01. bzw. 01.07. eines jeden Jahres und sind halbjährlich im voraus zu entrichten.
Beim Eintritt in den Tennisverein ist der Beitrag für die Monate vom Eintrittsdatum bis zum Ablauf des Halbjahres sofort fällig.
Aufnahmegebühren werden zur Zeit nicht erhoben.
Umlagen werden zur Zeit nicht erhoben.
Diese Beitragsordnung ist am 24.05.2002 gem. § 10 Abs. 10 Buchst. i) von der Mitgliederversammlung beschlossen worden
und tritt am 01.07.2002 in Kraft.
In der Regel ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig !